Damit Diebe draußen bleiben!


Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen unter anderem die sicherungstechnische Nachrüstung,
insbesondere von Türen und Fenstern, mit mechanischen Sicherungseinrichtungen. 
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Einrichtungen ist neben ihrer Belastbarkeit auch die sicherungstechnisch fachgerechte Montage. 

Wir sind aufgenommener Handwerksbetrieb im aktuellen Errichternachweis
"Mechanische Sicherungseinrichtungen" des Bayerischen Landeskriminalamtes.

http://www.polizei.bayern.de/content/4/4/0/mechanik.pdf





Einfache, nicht abschließbare Fenstergriffe können von außen mit Werkzeug verdreht werden. 
Wenn Sie abschließbare Fenstergriffe installieren, verhindern Sie damit ein Drehen von außen.





Mit sogenanten Zusatzschlösser können Sie bestehende Fenster nachrüsten. Hier gibt es spezielle Aufschraubprodukte.
Mit Panzerriegel können Eingangs- oder auch Nebeneingangstüren gesichert werden




Haus- und Wohnungs-eingangstüren sollten mit Mehrfachverrieglungen ausgestattet werden. Hier gibt es verschiedene Varianten die für Sie Individuell abgestimmt werden.



Staatliche Förderung!


Seit dem 19. November 2015 können die entsprechenden staatlichen Zuschüsse bei der KFW-Bank beantragt werden.
Der Staat gewährt für Investitionen zum Einbruchschutz bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen
einen Zuschuss von 10% der Investitionssumme. Diese Zuschussvariante ist Teil des KFW-Programms 455 "Altersgerecht Umbauen"
und dort eigens unter Einzelmaßnahmen für den Einbruchschtz angeführt. Die Zuschusshöhe beträgt mindestens 200,- €
und maximal 1.500,- € pro Wohneinheit. Gefördert werden also Investitionen zwischen 2.000,- und 15.000,- €.

Die Kreditvariante zur Förderung des Einbruchschutzes wurde zum 1. April 2016 umgesetzt. Beim Einbruchschutz gelten
technische Mindesanforderungen, die durch einen Fachbetrieb, z.B. eine Schreinerei (wir), garantiert werden.
Die Einschaltung eines Sachverständigen ist bei einer Einzelmaßnahme "Einbruchschutz" nicht notwendig.
Werden Fenster nicht nachgerüstet, sondern komplett ausgetauscht, wird der Einbruchschutz wie bisher über das
Programm "Energieeffizient Sanieren" gefördert. Dabei müssen die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz
eingehalten und dies durch einen Sachverständigen bestätigt werden.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

Einbau und Nachrüstung von Haus- und Wohnungseingangstüren

Nachrüstsysteme für Fenster

Einbruchhemmende Gitter und Rollläden

Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen

Baugebundene Assistenzsysteme, Not und Rufsysteme, Bewegungsmelder